Informationen rund um Corona
An dieser Stelle erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus am Riesener-Gymnasium:
1. Maskenpflicht in den Schulen
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
2. Schulische Testungen
Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. In der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
Coronabetreuungsverordnung (gilt seit dem 10.01.2022)
- Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutz- und -betreuungsverordnung orientieren, fort. Der Zutritt zum Schulgebäude erfolgt ausschließlich über die 3G-Regel.
- Eltern haben ohne konkretes Anliegen das Schulgebäude nicht zu betreten und müssen sich erst am Sekretariatsfenster nach 3G ausweisen. Schwere Notfälle sind hiervon ausgenommen.
- Dringende Dienstgeschäfte für die Öffentlichkeit erledigt das Sekretariat entweder am Fenster oder nach Zutritt ins Gebäude nach erfolgter Kontrolle nach 3G! Bitte greifen Sie nach Möglichkeit auf die Erledigung via Telefon, Fax oder Email zurück.
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin keine Maskenpflicht.
- Kontaktpersonen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von der Quarantäne befreit. Ebenfalls nicht in Quarantäne müssen Kontaktpersonen, die seit drei oder weniger Monaten doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind.
- Kontaktpersonen, die nicht geimpft sind oder deren letzte Impfung länger als drei Monate zurückliegt, können die Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen verlassen. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen.
- Für Infizierte gilt ebenfalls die verkürzte Quarantäne-Zeit von zehn Tagen. Auch sie können sich nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest mit Nachweis „freitesten“.
- Für Kinder gilt nach Corona-Kontakt, dass sie sich mit einem PCR- oder Antigentest nach 5 Tagen freitesten können.