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Schulischer Sportunterricht ist seit dem Wegfall des Vereinssports und der Schließung von Sportanlagen Anfang November für Kinder und Jugendliche neben dem Individualsport die einzige Möglichkeit, Sport zu betreiben. Deutlich spürbar war der monatelange Wegfall von Bewegungsangeboten nach den Sommerferien.
Die Fachkonferenz Sport unterstützt deshalb ausdrücklich die Vorgabe der Landesregierung, Sportunterricht unter Einhaltung der Infektionsschutzbedingungen stattfinden zu lassen.
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Was bedeutet das konkret?
1. Die Sporthalle des Riesener-Gymnasiums
Nachdem bis zu den Herbstferien der Sportunterricht im Freien stattfand, ist das Riesener-Gymnasium froh darüber, seinen Schülerinnen und Schülern unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung Sportunterricht in der Halle anbieten zu können. Dies ist möglich, weil wir über eine Dreifachsporthalle verfügen, die mit einer modernen Abluft-Lüftungsanlage ausgestattet ist. Ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit bzgl. des Infektionsschutzes wurde kürzlich durch eine Überprüfung seitens der Kommune erneut bestätigt.
2. Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln
Sportunterricht findet generell mit einer Mund-Nase-Bedeckung statt, welche soweit die Inhalte es erlauben auch bei sportlichen Aktivitäten getragen wird. Körpernahe Sportarten wie Ringen und Kämpfen werden nicht durchgeführt. Lehrpläne und Themen, wie zum Beispiel Sportspiele, sind an die bestehenden Bedingungen angepasst. Auch in Vorbereitungs- und Reflexionsphasen wird die Mund-Nase-Bedeckung getragen.
Um zur Abstandswahrung das Umkleiden in kleineren Gruppen zu ermöglichen, stehen den Schülerinnen und Schülern neben den Umkleideräumen Klassenräume zur Verfügung. Auch hier gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung. Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Sportunterricht gehören zu den festen Abläufen. Sportgeräte werden nach der Nutzung mit Flächendesinfektionsmittel gründlich gereinigt.
3. Distanzunterricht
Für den Fall eines Distanzunterrichts hat die Sportfachschaft ein Konzept erarbeitet, nach welchem die Schülerinnen und Schüler zu Hause Aufgabe erledigen können.
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